Stationäre Jugendhilfemaßnahmen gem. § 27 i. V. m. §§ 34, 35a, 41 SGB VIII
Die stationäre Jugendhilfeeinrichtung Kleiner Bärenberg bietet jungen Menschen einen zeitlich befristeten Aufenthalt. In dieser Zeit werden die Jugendlichen dabei unterstützt sich Perspektiven für ein suchtmittelfreies Leben zu erarbeiten. Eine Weiterführung der Jugendhilfemaßnahme über das 18. Lebensjahr hinaus ist möglich.